Atemschutzgeräteträger

Lehrgangsort ist die Feuerwehrtechnische Zentrale in Hittfeld

Lehrgang "Atemschutzgeräteträger"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist:
- die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) und
- eine gültige Untersuchung zur Atemschutztauglichkeit gem. den geltenden Bestimmungen (nach 
 G 26 / Gruppe 3).
- das vollendete 18. Lebensjahr.
Der Lehrgang "Sprechfunker" sollte vor dem Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" abgeschlossen sein. Eine Einweisung im Umgang mit Sprechfunkgeräten ist jedoch vor Lehrgangsbeginn sicherzustellen.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: 
Montag 19:00 – 22:00 Uhr 3 Stunden
Donnerstag 19:00 – 22:00 Uhr 3 Stunden
Samstag 08:00 – 16:00 Uhr 7 Stunden
Montag 19:00 – 22:00 Uhr 3 Stunden
Donnerstag 19:00 – 22:00 Uhr 3 Stunden
Samstag 08:00 – 16:00 Uhr 7 Stunden
Montag 19:00 – 22:00 Uhr 3 Stunden
                      Lehrgangsdauer 30 Stunden

Atemschutzlehrgang ( Beschreibung )


Zur gezielten Bekämpfung von Bränden ohne unnötige Wasserschäden ist es von steigender Wichtigkeit, dass die Feuerwehren in Einsatzstellen eindringen und das Feuer „von Angesicht zu Angesicht“ bekämpfen können.


Um als Feuerwehrmitglied an Einsatzstellen in brennende Gebäude eindringen zu können, benötigt man eine gute, fachliche Ausbildung und körperliche Fitness.


Der Atemschutzeinsatz innerhalb eines brennenden Gebäudes ist eine der gefährlichsten Aufgaben, die bei der Feuerwehr erfüllt werden. Oftmals sind die Gefahren innerhalb eines verqualmten Gebäudes mangels Sichtmöglichkeit nicht unmittelbar zu erkennen; außerdem müssen sich die eingesetzten Kräfte innerhalb eines Trupps absolut aufeinander verlassen können!
 5 bis 6 mal im Jahr findet aus diesem Grund in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Hittfeld der Atemschutzgeräteträgerlehrgang statt. Pro Lehrgang absolvieren dort bis zu 24 sowohl weibliche als auch männliche Feuerwehrmitglieder diesen anspruchsvollen Lehrgang.


In 30 Stunden, verteilt auf sieben Unterrichtstage, wird der richtige Umgang mit den Atemschutzgeräten sowie das taktische Verhalten im Einsatz erläutert und geübt und das beigebrachte Wissen abgeprüft.


Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind:ein Mindestalter von 18 Jahrendie erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (früher Grundlehrgang) sowie gültige Untersuchung nach Berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 26/3. Gültige Untersuchung bedeutet hierbei nach Vorgabe der Feuerwehrunfallkasse, dass die Bescheinigung des Arztes bei Lehrgangsbeginn standardmäßig maximal 12 Wochen alt sein darf. Da diese Frist bei Freiwilligen Feuerwehren oft nicht praktikabel ist, darf auch eine Bescheinigung akzeptiert werden, die bis zu 12 Monate alt ist; in diesem Fall hat allerdings der künftige Geräteträger nochmals schriftlich zu bestätigen, dass keine der Ausschlusserkrankungen laut Vorschrift zur G 26/3 seit der Untersuchung aufgetreten ist. Entsprechende Vordrucke liegen allen Ortsbrandmeistern im Landkreis Harburg vor!


Der Sprechfunkerlehrgang sollte vorteilhafter Weise vor dem Atemschutzgeräteträgerlehrgang absolviert worden sein.


Theorie
Im theoretischen Unterricht werden alle wichtigen Dinge rund um den Bereich Atemschutz beigebracht. Hierzu gehören „Grundlagen der Atmung“, „Einsatzgrundsätze Suchen + Retten“ sowie „Verhalten in Notsituationen“. Außerdem werden auch die Grundlagen der Gerätetechnik (Hauptbestandteile und Funktionsweisen) übermittelt. Das zu erlernende Fachwissen in diesen Bereichen ist eine wichtige Grundlage für den praktischen Unterrichtsteil.


Praktisch
Im praktischen Unterricht arbeitet man nun mit den Geräten und setzt das erlernte Theoriewissen um.
 In den ersten praktischen Ausbildungsstunden wird der Umgang mit dem “umluftabhängigen“ Filtergerät vertraut gemacht, um im Anschluss den Umgang mit dem „umluftunabhängigen“ Pressluftatmer zu erlernen. Durch leichte Gewöhnungsübungen werden die Lehrgangsteilnehmer langsam an die jeweiligen Geräte herangeführt. Nach und nach wird die zu verrichtende Leistung durch verschiedene einsatznahe Übungen und gleichmäßige Steigerung der Belastung an Leistungsmessgeräten erhöht, bis die Teilnehmer zur Leistungsüberprüfung in der Atemschutzstrecke 80 KJ laut FWDV 7 erbringen müssen.

 In der praktischen Ausbildung wird außerdem die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Geräte und die wichtigen einsatztaktischen Grundlagen geübt. Dazu gehören z.B. das richtige Öffnen von Türen und Vorgehen in verqualmte Räume.
 Zum Ende des Lehrgangs erfolgt ein Notfalltraining, damit die Feuerwehrleute bestmöglich auf Einatznotfälle und damit die Rettung eigener Kameraden vorbereitet sind.

Theoretische & Praktische Abnahme
Am vorletzten Ausbildungstag müssen die Lehrgangsteilnehmer den Leistungsnachweis gemäß FWDV 7 (Leistungsprüfung) und einen praktischen Leistungsnachweis in einer Übung unter einsatznahen Bedingungen erbringen.


Für die einsatznahen Übungen werden Atemschutztrupps mit zwei oder drei Feuerwehrleuten gebildet. Jeder Trupp erhält eine einsatztaktische Aufgabe, welche er gemeinsam lösen muss. Dies kann z.B. eine Menschenrettung oder Brandbekämpfung sein. Während dieser Übungen treten gemäß Vorgabe der FWDV 7 immer wieder “Notfälle“ ein, bei denen dann auch das Verhalten bei Einsatzunfällen gezeigt werden muss. Während der einsatztaktischen Übungen in der mit Rauchmitteln verqualmten Übungsanlage werden die Kameraden durch Ausbilder innerhalb der Anlage beobachtet und begleitet.


Am letzten Abend erfolgt der theoretische Leistungsnachweis. Dieser setzt sich aus einem schriftlichen Test und einer mündlichen Prüfung zusammen.